PrAmtÜbkG SH•Gesetz zu der Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die Große Juristische Staatsprüfung Vom 26. Juli 1972
Gesetz zu der Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die Große Juristische Staatsprüfung Vom 26. Juli 1972
PrAmtÜbkG SHPrAmtÜbkG SHLaw26.07.1972
Artikel 1
(1) Der Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die Große Juristische Staatsprüfung vom 4. Mai 1972 wird zugestimmt.
(2) Die Übereinkunft wird nachstehend veröffentlicht.*
Fußnoten
*)
Red. Anm.: Text der Anlage durch Bekanntmachung vom 16. Januar 1987 (GVOBl. S. 46) überholt.
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 16. Juni 1972 in Kraft.
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