MedPrAbkG SL•Gesetz Nr. 929 über die Zustimmung zum Abkommen über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische Prüfungsfragen Vom 26. Mai 1971
Gesetz Nr. 929 über die Zustimmung zum Abkommen über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische Prüfungsfragen Vom 26. Mai 1971
MedPrAbkG SLMedPrAbkG SLLaw26.05.1971
§ 1
Dem am 14. Oktober 1970 unterzeichneten Abkommen über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische Prüfungsfragen wird zugestimmt.
§ 2
Das Abkommen über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische Prüfungsfragen wird nachstehend veröffentlicht.
§ 3
Der Tag, an dem das Abkommen gemäß der Vorschrift seines Artikels 14 in Kraft tritt, wird durch den Minister für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales im Amtsblatt des Saarlandes bekannt gemacht. [1]
Fußnoten
[1])
Das Abkommen ist am 29. Juni 1971 in Kraft getreten; vgl. Bekanntmachung vom 22. Juli 1971 (Amtsbl. S. 528).
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