Gesetz Nr. 961 über die Zustimmung zu dem Abkommen über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie vom 28. April 1972 Vom 22. Februar 1973

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Einziger Artikel

Dem am 28. April 1972 unterzeichneten Abkommen über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie wird zugestimmt.[1]

Fußnoten

[1])

Das Gesetz ist gem. Artikel 103 SVerf am 30. März 1973 in Kraft getreten.

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