Gesetz Nr. 731 über die Zustimmung zu dem am 17. September 1960 in Saarbrücken und am 29. September 1960 in Mainz unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung eines gemeinschaftlichen Flurbereinigungsgerichts Vom 21. November 1960

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Der Landtag stimmt dem am 17. September 1960 in Saarbrücken und am 29. September 1960 in Mainz unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung eines gemeinschaftlichen Flurbereinigungsgerichts zu.

Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

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