StaatsSchZustStVtrG SL•Gesetz Nr. 945 über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen Vom 15. Dezember 1971
Gesetz Nr. 945 über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen Vom 15. Dezember 1971
StaatsSchZustStVtrG SLStaatsSchZustStVtrG SLLaw15.12.1971
Artikel 1
Dem am 18. August 1971 in Saarbrücken und am 16. August 1971 in Mainz unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Lande Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen wird zugestimmt.
Artikel 2
Der Tag, an dem der Staatsvertrag für das Saarland in Kraft tritt, ist im Amtsblatt des Saarlandes durch den Chef der Staatskanzlei bekannt zu machen. [1]
Fußnoten
[1])
Der Staatsvertrag ist am 1. Januar 1972 in Kraft getreten; vgl. Bekanntmachung vom 1. Februar 1972 (Amtsbl. S. 61).
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