Vierzehntes Landesgesetz über die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz (Eingliederung von Gemeinden im Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz) Vom 1. März 1972

VwVereinfG RP 14VwVereinfG RP 14Law01.03.1972

Stand:letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Gesetz vom 05.10.1990 (GVBl. S. 289)

§§ 1 bis 15 - (aufgehoben)

§ 16 - Verweisungen auf das Dreizehnte Verwaltungsvereinfachungsgesetz

Soweit die einzugliedernden Gemeinden bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes dem Pfälzischen Gemeindekassenverband angehörten, richten sich die rechtlichen Folgen der Auflösung dieser Verwaltungseinrichtungen nach den Vorschriften der §§ 70, 71 und 72 des Dreizehnten Landesgesetzes über die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz.

Fußnoten

*)

Kursivdruck aufgehoben, abgedruckt zum besseren Verständnis der Verweisung.

§ 17 - (aufgehoben)

§ 18 - Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 22. April 1972 in Kraft.

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