AndernachuaGkStV RP•Landesverordnung über die Erklärung der Städte Andernach, Bingen und Lahnstein zur großen kreisangehörigen Stadt Vom 9. Dezember 1969
Landesverordnung über die Erklärung der Städte Andernach, Bingen und Lahnstein zur großen kreisangehörigen Stadt Vom 9. Dezember 1969
AndernachuaGkStV RPAndernachuaGkStV RPOrdinance09.12.1969
Eingangsformel
Auf Grund der §§ 25, 69 und 77 des Vierten Landesgesetzes über die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz vom 10. Januar 1969 (GVBl. S. 5), geändert durch Landesgesetz vom 10. April 1969 (GVBl. S. 91), BS 14-4, verordnet die Landesregierung:
§ 1
Die Städte Andernach, Bingen und Lahnstein werden auf ihren Antrag zu großen kreisangehörigen Städten erklärt.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1970 in Kraft.
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