Gesetz zum Abkommen über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie

AusbPolFühG,NIAusbPolFühG,NIGesetz02.06.1973

Gesetz zum Abkommen über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie

Vom 29. Mai 1973 (Nds. GVBl. S. 173 - VORIS 20411 02 00 00 000 -)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Art. 1 AusbPolFühG

(1) Dem Abkommen über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie vom 28. April 1972 wird zugestimmt.

(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Art. 2 AusbPolFühG

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 29. Mai 1973.

Der Niedersächsische Ministerpräsident

K u b e l

Der Niedersächsische Minister des Innern

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