Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesautobahnstrecken

NINWBABZustG,NININWBABZustG,NIGesetz13.02.1971

Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesautobahnstrecken

Vom 5. Februar 1971 (Nds. GVBl. S. 37 - VORIS 92100 03 00 00 000 -)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Art. 1 NINWBABZustG

Dem als Anlage veröffentlichten Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesautobahnstrecken vom 16. Juli/23. September 1970 wird zugestimmt.

Art. 2 NINWBABZustG

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 5. Februar 1971.

Der Niedersächsische Ministerpräsident Kubel

Der Niedersächsische Minister für Wirtschaft und öffentliche Arbeiten Greulich

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