Zweites Gesetz über die Änderung der Gesetze, betreffend die Ablösung der auf Dienstbarkeit beruhenden Berechtigungen Vom 13. Dezember 1927

RLastGÄndG2 HE 1927RLastGÄndG2 HE 1927Law13.12.1927

(§ 1)

§ 2

(1) Der Jahreswert der Berechtigungen, die auf Grund der Gesetze, betreffend die Ablösung der auf Dienstbarkeit beruhenden Berechtigungen, abgelöst werden, ist durch Sachverständige zu schätzen.

(2) ...

(§ 3)

§ 4

Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.

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