Gesetz über die Freigrenze im land- und forstwirtschaftlichen Grundstücksverkehr Vom 21. Juni 1971

Lw/ForstwGrdstVFrGrG HALw/ForstwGrdstVFrGrG HALaw21.06.1971

Eingangsformel

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

Einziger Paragraph

Die Veräußerung von Grundstücken bis zu einer Größe von 1 ha bedarf nicht der Genehmigung nach § 2 Absatz 1 des Grundstückverkehrsgesetzes vom 28. Juli 1961 (Bundesgesetzblatt I Seite 1091).

Ausgefertigt Hamburg, den 21. Juni 1971. Der Senat

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