Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über Sonderhilfsrenten Vom 3. September 1948

SoHiRGDV HA 1SoHiRGDV HA 1Ordinance03.09.1948

Stand:letzte berücksichtigte Änderung: §§ 1 bis 3 aufgehoben durch Rechtsvorschrift vom 13. November 1951 (HmbGVBl. S. 205)

Eingangsformel

Auf Grund des § 12 des Gesetzes über Sonderhilfsrenten vom 24. Mai 1948 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 27) wird verordnet:

§§ 1 bis 3 - (aufgehoben)

§ 4

1Rentenleistungen werden für die Zeit ab 1. Juli 1948 gewährt. 2Wird der Antrag auf Renten nach dem 1. Januar 1949 gestellt, so beginnt die Rentenleistung mit dem 1. des Monats der Antragstellung.

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