Verordnung über die Gewährung von Beitreibungshilfe Vom 24. Mai 1961

BeitrHiV HABeitrHiV HAOrdinance24.05.1961

Stand:letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. September 2005 (HmbGVBl. S. 377, 382)

Eingangsformel

Auf Grund des § 2 Absatz 3 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG) vom 13. März 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 79) wird verordnet*):

Fußnoten

*)

Gemäß Art. 15 Abs. 2 des Gesetzes zur Neuregelung des Verwaltungsvollstreckungsrechts vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 510, 519) gilt die Verordnung über die Gewährung von Beitreibungshilfe als auf Grund von § 37 des Hamburgischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes erlassen.

Einziger Paragraph

Es werden im Verwaltungswege beigetrieben

Geldforderungen der Hamburger Wasserwerke GmbH aus Lieferung von Wasser und aus Miete für Wassermesser einschließlich der Zuschläge wegen Nichteinhaltung der Zahlungsfrist,

Entgelte für die Leistungen der Hafenlotsen (Hafenlotsgelder).

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.