wzg_4itabek•Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes (WZG§4ITABek)
Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes (WZG§4ITABek)
wzg_4itabekWZG§4ITABekLaw30.06.1962
Ausfertigungsdatum: 1962-06-30
Fundstelle: BGBl I 1962, 480
Schlussformel
Der Bundesminister der Justiz
Anlage Italienische Prüf- und Gewährzeichen
(Fundstelle: BGBl. I 1962, 480)
(Inhalt: nicht darstellbare Prüf- und Gewährzeichen)
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