wzg_35thabek•Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes (WZG§35THABek)
Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes (WZG§35THABek)
wzg_35thabekWZG§35THABekLaw25.07.1961
Ausfertigungsdatum: 1961-07-25
Fundstelle: BGBl I 1961, 1079
Schlussformel
Der Bundesminister der Justiz
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