wzg_35rhobek•Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes (WZG§35RHOBek)
Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes (WZG§35RHOBek)
wzg_35rhobekWZG§35RHOBekLaw05.02.1957
Ausfertigungsdatum: 1957-02-05
Fundstelle: BGBl I 1957, 30
Schlussformel
Der Bundesminister der Justiz
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