wzg_35itabek•Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes (WZG§35ITABek)
Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes (WZG§35ITABek)
wzg_35itabekWZG§35ITABekLaw02.04.1962
Ausfertigungsdatum: 1962-04-02
Fundstelle: BGBl I 1962, 235
Schlussformel
Der Bundesminister der Justiz
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