wzg_35finbek•Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes (WZG§35FINBek)
Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes (WZG§35FINBek)
wzg_35finbekWZG§35FINBekLaw23.09.1964
Ausfertigungsdatum: 1964-09-23
Fundstelle: BGBl I 1964, 818
Schlussformel
Der Bundesminister der Justiz
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