Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über die Heimschaffung der Schiffsleute (SchLHeimÜbkG)

schlheim_bkgSchLHeimÜbkGLaw14.01.1930

der Schiffsleute (SchLHeimÜbkG)

Ausfertigungsdatum: 1930-01-14

Fundstelle: RGBl II 1930, 12

§ 1

... Für die Durchführung des Übereinkommens sind die Seemannsordnung vom 2. Juni 1902 (Reichsgesetzbl. S. 175) und das Gesetz betreffend die Verpflichtung der Kauffahrteischiffe zur Mitnahme heimzuschaffender Seeleute vom 2. Juni 1902 (Reichsgesetzbl. S. 212) maßgebend. ...

§ 2

(1)

(2) Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.