schbr_bkg•Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über die Gewährung einer Entschädigung für Arbeitslosigkeit infolge von Schiffbruch (SchBrÜbkG)
Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über die Gewährung einer Entschädigung für Arbeitslosigkeit infolge von Schiffbruch (SchBrÜbkG)
schbr_bkgSchBrÜbkGLaw24.12.1929
einer Entschädigung für Arbeitslosigkeit infolge von Schiffbruch (SchBrÜbkG)
Ausfertigungsdatum: 1929-12-24
Fundstelle: RGBl II 1929, 759
§ 3
(1) ... Für die Durchführung des Übereinkommens sind die Seemannsordnung und das Handelsgesetzbuch maßgebend.
(2)
§ 4
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft.
(2)
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.