Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Pharmakanten/zur Pharmakantin (PharmAusbErprobV)

pharmausberprobvPharmAusbErprobVLaw12.06.2002

Berufsausbildung zum Pharmakanten/zur Pharmakantin (PharmAusbErprobV)

Ausfertigungsdatum: 2002-06-12

Fundstelle: BGBl I 2002, 1837

Stand: Geändert durch Art. 8 V v. 17.7.2007 I 1402

§ 5 Übergangsregelung

Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Juli 2009 begonnen werden, sind die Vorschriften dieser Verordnung weiter anzuwenden.

§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. August 2002 in Kraft und mit Ausnahme des § 5 am 31. Juli 2009 außer Kraft.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.