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kvarbn_bkg•Gesetz über die Internationalen Übereinkommen betreffend die Krankenversicherung der Arbeitnehmer in Gewerbe und Handel und der Hausgehilfen sowie die Krankenversicherung der Arbeitnehmer in der Landwirtschaft (KVArbNÜbkG)
kvarbn_bkgKVArbNÜbkGLaw28.10.1927
Krankenversicherung der Arbeitnehmer in Gewerbe und Handel und der Hausgehilfen sowie die Krankenversicherung der Arbeitnehmer in der Landwirtschaft (KVArbNÜbkG)
Ausfertigungsdatum: 1927-10-28
Fundstelle: RGBl II 1927, 887
Für die Durchführung der Übereinkommen sind die Reichsversicherungsordnung und das Reichsknappschaftsgesetz maßgebend.
Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tag in Kraft.
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