Verordnung über den weiteren Ausbau der knappschaftlichen Versicherung (KnVAusbauV)

knvausbauvKnVAusbauVLaw19.05.1941

Ausfertigungsdatum: 1941-05-19

Fundstelle: RGBl I 1941, 287

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 22 Nr. 1 G v. 22.12.1983 I 1532

Aufh: V aufgeh. mit Ausnahme des § 2 Abs. 1 durch Art. 22 Nr. 1 G 63-19 v. 22.12.1983 mWv 1.1.1984

Eingangsformel

Der Ministerrat für die Reichsverteidigung verordnet mit Gesetzeskraft:

Abschnitt I Neuordnung der Krankenversicherung der Bergleute

§ 1
§ 2

(1) Über die Zuständigkeit ... der besonderen Krankenkassen sowie über die Berechnung des Grundlohns bestimmt die Satzung das Nähere. Sie stellt Richtlinien auf für die Gewährung der Mehrleistungen. Diese können für Arbeiter, Angestellte und Rentner verschieden festgesetzt werden. Bestandteil der Satzung bildet auch die Krankenordnung.

(2)

(3) u. (4) ...

§ 3

Abschnitt II Gesundheitsfürsorge

§ 4

Abschnitt III Krankenversicherung der Rentner

§ 5

Abschnitt IV Gemeinschaftshilfe des Reichsstocks für Arbeitseinsatz

§ 6

Abschnitt V Umfang der Versicherung

§ 7
§ 8

Abschnitt VI Übergangs- und Schlußvorschriften

§ 11

Diese Verordnung tritt mit dem 1. Mai 1941 in Kraft.

§ 12

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