intmeersch_bk1973anl_ii•Regeln zur Überwachung der Verschmutzung durch als Massengut beförderte schädliche flüssige Stoffe (Anlage II zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe) (IntMeerSchÜbk1973Anl II)
Regeln zur Überwachung der Verschmutzung durch als Massengut beförderte schädliche flüssige Stoffe (Anlage II zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe) (IntMeerSchÜbk1973Anl II)
intmeersch_bk1973anl_iiIntMeerSchÜbk1973Anl IILaw02.11.1973
schädliche flüssige Stoffe (Anlage II zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe) (IntMeerSchÜbk1973Anl II)
Ausfertigungsdatum: 1973-11-02
Fundstelle: BGBl II 1982, 2 [Anlagenband S 27]
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