Gesetz zur Fortentwicklung des Haushaltsrechts von Bund und Ländern (HRFEG)

hrfegHRFEGLaw22.12.1997

von Bund und Ländern (HRFEG)

Ausfertigungsdatum: 1997-12-22

Fundstelle: BGBl I 1997, 3251

Eingangsformel

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Art 5 Umsetzung

Die Verpflichtung des Bundes und der Länder gemäß § 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes ist bis zum 1. Januar 2001 zu erfüllen.

Art 6
Art 7 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.

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