Gesetz über die Neuordnung zentraler Einrichtungen des Gesundheitswesens (GNG)

gngGNGLaw24.06.1994

Ausfertigungsdatum: 1994-06-24

Fundstelle: BGBl I 1994, 1416

Art 1 Gesetz über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes (BGA-Nachfolgegesetz - BGA-NachfG)

Art 2 Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene

§ 1 Eingliederung, Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer

Das Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene wird in das Umweltbundesamt eingegliedert. Beamte und Arbeitnehmer dieses Institutes sind vom Tage der Eingliederung an Beamte und Arbeitnehmer des Umweltbundesamtes.

§ 2

Art 3 bis 9

Art 10 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Art 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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