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fwistatv•Verordnung zur Aussetzung der statistischen Erhebungen im Bereich der Filmwirtschaft (FWiStatV)
fwistatvFWiStatVLaw20.03.1986
Filmwirtschaft (FWiStatV)
Ausfertigungsdatum: 1986-03-20
Fundstelle: BGBl I 1986, 361
Auf Grund des § 72 Abs. 4 Nr. 2 des Filmförderungsgesetzes vom 25. Juni 1979 (BGBl. I S. 803) wird verordnet:
Die Durchführung der statistischen Erhebungen im Bereich der Filmwirtschaft gemäß § 72 des Filmförderungsgesetzes wird für das Jahr 1985 ausgesetzt.
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 76 Satz 2 des Filmförderungsgesetzes auch im Land Berlin.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Der Bundesminister für Wirtschaft
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