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eurocontrol_bkg•Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt "EUROCONTROL" (EUROCONTROLÜbkG)
eurocontrol_bkgEUROCONTROLÜbkGLaw14.12.1962
Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt "EUROCONTROL" (EUROCONTROLÜbkG)
Ausfertigungsdatum: 1962-12-14
Fundstelle: BGBl II 1962, 2273
Die nach Artikel 20 des Übereinkommens festgesetzten Benutzergebühren sind von dem Bundesminister für Verkehr im Bundesgesetzblatt bekanntzumachen.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)
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