Eisenbahn-Signalordnung 1959 (ESO 1959)
eso_1959ESO 1959Law07.10.1959Originalquelle öffnen →
Ausfertigungsdatum: 1959-10-07
Fundstelle: BGBl II 1959, 1021, 1022
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 517 V v. 31.8.2015 I 1474
Der Bundesminister für Verkehr
Abschnitt III
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft:
...
...
Bei der Anwendung der Verordnungen unter den Nummern 6 bis 8, insbesondere bei der Errichtung neuer sowie der wesentlichen Änderung bestehender Anlagen und Fahrzeuge, ist auf eine Vereinheitlichung hinzuwirken.
Soweit einzelne Bestimmungen der unter den Nummern 1 bis 9 genannten Rechtsvorschriften unter Berücksichtigung besonderer Gegebenheiten nicht oder nicht unmittelbar Anwendung finden können, gelten sie für die Deutsche Reichsbahn sinngemäß. Gleiches gilt für sonstige Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes, die besondere Regelungen für die Deutsche Bundesbahn vorsehen.
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