Gesetz zu dem Übereinkommen vom 15. Juni 1990 über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften gestellten Asylantrags (DublÜbkG)

dubl_bkgDublÜbkGLaw27.06.1994

zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften gestellten Asylantrags (DublÜbkG)

Ausfertigungsdatum: 1994-06-27

Fundstelle: BGBl II 1994, 791

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