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dubl_bk•Übereinkommen über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften gestellten Asylantrags (DublÜbk)
dubl_bkDublÜbkLaw15.06.1990
eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften gestellten Asylantrags (DublÜbk)
Ausfertigungsdatum: 1990-06-15
Fundstelle: BGBl II 1994, 792
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