Übereinkommen über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften gestellten Asylantrags (DublÜbk)

dubl_bkDublÜbkLaw15.06.1990

eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften gestellten Asylantrags (DublÜbk)

Ausfertigungsdatum: 1990-06-15

Fundstelle: BGBl II 1994, 792

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