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dpmahtdano•Anordnung über die Einstellung von Beamtinnen und Beamten in den höheren technischen Dienst beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMAhtDAnO)
dpmahtdanoDPMAhtDAnOLaw16.10.2006
Ausfertigungsdatum: 2006-10-16
Fundstelle: BGBl I 2006, 2668
Auf Grund des Artikels 1 Abs. 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) wird dem Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamtes widerruflich die Ausübung des Rechtes zur Einstellung von Beamtinnen und Beamten in den höheren technischen Dienst übertragen.
Für besondere Fälle behalte ich mir die Einstellung der unter Abschnitt I genannten Beamtinnen und Beamten vor.
Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.
Die Bundesministerin der Justiz
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