Anordnung über die Übertragung der Befugnis zu Entscheidungen über
Jubiläumszuwendungen an Beamte im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (BMFlüJubAnO)
Ausfertigungsdatum: 1963-05-30
Fundstelle: BAnz 1963, Nr 105
I.
Auf Grund des § 8 Abs. 1 der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes vom 24. Mai 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 363) übertrage ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen
dem Präsidenten des Bundesausgleichsamtes
in Bad Homburg v.d.H.
für seinen Geschäftsbereich die Ausübung der Befugnis, Jubiläumszuwendungen an Beamte von der Besoldungsgruppe A 16 der Bundesbesoldungsordnung abwärts zu gewähren oder über ihre Versagung zu entscheiden.
II.
Diese Anordnung tritt am Tage der Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft.
Der Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte