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beitrentlg•Gesetz zur Entlastung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (BeitrEntlG)
beitrentlgBeitrEntlGLaw01.11.1996
gesetzlichen Krankenversicherung (BeitrEntlG)
Ausfertigungsdatum: 1996-11-01
Fundstelle: BGBl I 1996, 1631
Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1978 geboren sind und deren zahnärztliche Behandlung zur Versorgung mit Zahnersatz vor dem 1. Januar 1997 begonnen hat, haben Anspruch auf Übernahme der Kosten für Zahnersatz nach dem am 31. Dezember 1996 geltenden Recht, wenn die Krankenkasse vor dem 28. Juni 1996 über den Anspruch entschieden hat.
§ 47 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in der ab 1. Januar 1997 geltenden Fassung ist vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an auch auf Krankengeldzahlungen anzuwenden, die vor dem 1. Januar 1997 begonnen haben.
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