Verordnung zur Änderung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren (AGMahnVordrVÄndV)

agmahnvordrv_ndvAGMahnVordrVÄndVLaw07.03.2001

Mahnverfahren (AGMahnVordrVÄndV)

Ausfertigungsdatum: 2001-03-07

Fundstelle: BGBl I 2001, 363

Eingangsformel

Auf Grund des § 46a Abs. 8 des Arbeitsgerichtsgesetzes, der durch Artikel 2 Nr. 01 des Gesetzes vom 29. Juni 1998 (BGBl. I S. 1694) neu gefasst wurde, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung:

Art 1
Art 2 Überleitungsvorschrift

Für das Mahnverfahren sind die bisherigen Vordrucke zu verwenden, wenn der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids vor Inkrafttreten dieser Verordnung eingereicht worden ist.

Art 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. April 2001 in Kraft.

Schlussformel

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.