Erlaß über Siegelführung von kassenärztlichen Vereinigungen und Betriebskrankenkassen

KV/BKKSiegelErl BRKV/BKKSiegelErl BRLaw30.10.1957

Volltext

Erlaß über Siegelführung von kassenärztlichen Vereinigungen und Betriebskrankenkassen Vom 15. Oktober 1957

Zum 25.09.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

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Gemäß § 4 Abs. 2 Ziff. 1 des Erlasses über Dienstsiegel für die bremischen Dienststellen und Behörden vom 16. April 1948 (Brem. Ges.-Bl. S. 77) wird nachstehenden Körperschaften des öffentlichen Rechts das Recht zur Führung des kleinen bremischen Siegels mit dem mittleren bremischen Wappen verliehen:

1. Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Bremen, Schwachhauser Heerstraße 26/28;

2. Kassenzahnärztliche Vereinigung im Lande Bremen, Bremen, Geeren 24;

3. Landesverband der Betriebskrankenkassen im Lande Bremen, Bremen, Schwachhauser Heerstraße 34.

Beschlossen Bremen, in der Versammlung des Senats vom 15. Und bekanntgemacht am 29. Oktober 1957.

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