KV/BKKSiegelErl BR•Erlaß über Siegelführung von kassenärztlichen Vereinigungen und Betriebskrankenkassen
Erlaß über Siegelführung von kassenärztlichen Vereinigungen und Betriebskrankenkassen
KV/BKKSiegelErl BRKV/BKKSiegelErl BRLaw30.10.1957
Volltext
Erlaß über Siegelführung von kassenärztlichen Vereinigungen und Betriebskrankenkassen Vom 15. Oktober 1957
Zum 25.09.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Gemäß § 4 Abs. 2 Ziff. 1 des Erlasses über Dienstsiegel für die bremischen Dienststellen und Behörden vom 16. April 1948 (Brem. Ges.-Bl. S. 77) wird nachstehenden Körperschaften des öffentlichen Rechts das Recht zur Führung des kleinen bremischen Siegels mit dem mittleren bremischen Wappen verliehen:
1. Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Bremen, Schwachhauser Heerstraße 26/28;
2. Kassenzahnärztliche Vereinigung im Lande Bremen, Bremen, Geeren 24;
3. Landesverband der Betriebskrankenkassen im Lande Bremen, Bremen, Schwachhauser Heerstraße 34.
Beschlossen Bremen, in der Versammlung des Senats vom 15. Und bekanntgemacht am 29. Oktober 1957.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.