Erlaß über Siegelführung durch den Landesverband der Ortskrankenkassen im Lande Bremen

OKKLVSiegelErl BROKKLVSiegelErl BRLaw13.02.1958

Volltext

Erlaß über Siegelführung durch den Landesverband der Ortskrankenkassen im Lande Bremen Vom 14. Januar 1958

Zum 25.09.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Einzelansicht Seitenanfang

Gemäß § 4 Abs. 2 Ziff. 1 des Erlasses über Dienstsiegel für die bremischen Dienststellen und Behörden vom 16. April 1948 (Brem. Ges.-Bl. S. 77) wird dem

Landesverband der Ortskrankenkassen im Lande Bremen,

Bremen, Große Hundestraße 21,

das Recht zur Führung des kleinen bremischen Siegels mit dem mittleren bremischen Wappen verliehen.

Beschlossen Bremen, in der Versammlung des Senats vom 14. Januar und bekanntgemacht am 12. Februar 1958.

Einzelansicht Seitenanfang

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.