OKKLVSiegelErl BR•Erlaß über Siegelführung durch den Landesverband der Ortskrankenkassen im Lande Bremen
Erlaß über Siegelführung durch den Landesverband der Ortskrankenkassen im Lande Bremen
OKKLVSiegelErl BROKKLVSiegelErl BRLaw13.02.1958
Volltext
Erlaß über Siegelführung durch den Landesverband der Ortskrankenkassen im Lande Bremen Vom 14. Januar 1958
Zum 25.09.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Gemäß § 4 Abs. 2 Ziff. 1 des Erlasses über Dienstsiegel für die bremischen Dienststellen und Behörden vom 16. April 1948 (Brem. Ges.-Bl. S. 77) wird dem
Landesverband der Ortskrankenkassen im Lande Bremen,
Bremen, Große Hundestraße 21,
das Recht zur Führung des kleinen bremischen Siegels mit dem mittleren bremischen Wappen verliehen.
Beschlossen Bremen, in der Versammlung des Senats vom 14. Januar und bekanntgemacht am 12. Februar 1958.
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