IKKLVSiegelErl BR•Erlaß über die Siegelführung durch den Landesverband der Innungskrankenkassen im Lande Bremen
Erlaß über die Siegelführung durch den Landesverband der Innungskrankenkassen im Lande Bremen
IKKLVSiegelErl BRIKKLVSiegelErl BRLaw30.04.1958
Volltext
Erlaß über die Siegelführung durch den Landesverband der Innungskrankenkassen im Lande Bremen Vom 1. April 1958
Zum 25.09.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Gemäß § 4 Abs. 2 Ziff. 1 des Erlasses über Dienstsiegel für die bremischen Dienststellen und Behörden vom 16. April 1948 (Brem. Ges.-Bl. S. 77) wird dem
Landesverband der Innungskrankenkassen im Lande Bremen,
Bremen, Am Dobben 107,
das Recht zur Führung des kleinen bremischen Siegels mit dem mittleren bremischen Wappen verliehen.
Beschlossen Bremen, in der Versammlung des Senats vom 1. und bekanntgemacht am 29. April 1958.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.