Erlaß über die Siegelführung durch den Landesverband der Innungskrankenkassen im Lande Bremen

IKKLVSiegelErl BRIKKLVSiegelErl BRLaw30.04.1958

Volltext

Erlaß über die Siegelführung durch den Landesverband der Innungskrankenkassen im Lande Bremen Vom 1. April 1958

Zum 25.09.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Einzelansicht Seitenanfang

Gemäß § 4 Abs. 2 Ziff. 1 des Erlasses über Dienstsiegel für die bremischen Dienststellen und Behörden vom 16. April 1948 (Brem. Ges.-Bl. S. 77) wird dem

Landesverband der Innungskrankenkassen im Lande Bremen,

Bremen, Am Dobben 107,

das Recht zur Führung des kleinen bremischen Siegels mit dem mittleren bremischen Wappen verliehen.

Beschlossen Bremen, in der Versammlung des Senats vom 1. und bekanntgemacht am 29. April 1958.

Einzelansicht Seitenanfang

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.