Verordnung über den Volkstrauertag

VolkstrV BRVolkstrV BROrdinance01.04.1955

Verordnung über den Volkstrauertag Vom 4. März 1955

Zum 25.09.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

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Auf Grund von § 12 des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage vom 12. November 1954 (Brem. Ges.-Bl. S. 115)

verordnet der Senat:

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§ 1

Der zweite Sonntag vor dem 1. Advent ist Volkstrauertag.

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§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Beschlossen Bremen, in der Versammlung des Senats vom 4. und bekanntgemacht am 31. März 1955.

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