VolkstrV BR•Verordnung über den Volkstrauertag
Verordnung über den Volkstrauertag Vom 4. März 1955
Zum 25.09.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Auf Grund von § 12 des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage vom 12. November 1954 (Brem. Ges.-Bl. S. 115)
verordnet der Senat:
§ 1
Der zweite Sonntag vor dem 1. Advent ist Volkstrauertag.
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Beschlossen Bremen, in der Versammlung des Senats vom 4. und bekanntgemacht am 31. März 1955.
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