OldPfZGeb/ÄndGV BR•Verordnung für die an das oldenburgische Pferdezuchtgebiet angegliederten bremischen Gebietsteile auf dem linken Weserufer über eine Abänderung des oldenburgischen Pferdezuchtgesetzes vom 29. Mai 1923
Verordnung für die an das oldenburgische Pferdezuchtgebiet angegliederten bremischen Gebietsteile auf dem linken Weserufer über eine Abänderung des oldenburgischen Pferdezuchtgesetzes vom 29. Mai 1923
OldPfZGeb/ÄndGV BROldPfZGeb/ÄndGV BROrdinance01.07.1964
Verordnung für die an das oldenburgische Pferdezuchtgebiet angegliederten bremischen Gebietsteile auf dem linken Weserufer über eine Abänderung des oldenburgischen Pferdezuchtgesetzes vom 29. Mai 1923 Vom 4. August 1924
Zum 25.09.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Auf Grund des Ausführungsgesetzes zum Staatsvertrage über die Angliederung bremischer Gebietsteile auf dem linken Weserufer an das oldenburgische Pferdezuchtgebiet vom 5. Februar 1924 (Brem. Gesetzbl. S. 70) verordnet der Senat:
Einzige Bestimmung
Das oldenburgische Gesetz vom 28. Juni 1924 für die Landesteile Oldenburg und Lübeck zur Abänderung des Pferdezuchtgesetzes vom 29. Mai 1923, Anlage, wird für das an das oldenburgische Pferdezuchtgebiet angegliederte Gebiet des bremischen Staates in Kraft gesetzt.
Anlage
Nr. 108 Gesetz für die Landesteile Oldenburg und Lübeck zur Abänderung des Pferdezuchtgesetzes vom 29. Mai 1923 Oldenburg, den 28. Juni 19241)
Fußnoten
1) wegen d. geringen Bedeutung nur mit Überschrift, Datum u. Fundstelle aufgenommen
Hinweis zum Quellenumfang: Der amtliche Gesetzestext ist enthalten; der Herausgeber lässt die bezeichneten Anlageninhalte aus: „wegen d. geringen Bedeutung nur mit Überschrift, Datum u. Fundstelle aufgenommen“
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