Verordnung für die an das oldenburgische Pferdezuchtgebiet angegliederten bremischen Gebietsteile auf dem linken Weserufer über eine Abänderung des oldenburgischen Pferdezuchtgesetzes vom 29. Mai 1923

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Verordnung für die an das oldenburgische Pferdezuchtgebiet angegliederten bremischen Gebietsteile auf dem linken Weserufer über eine Abänderung des oldenburgischen Pferdezuchtgesetzes vom 29. Mai 1923 Vom 4. August 1924

Zum 25.09.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Auf Grund des Ausführungsgesetzes zum Staatsvertrage über die Angliederung bremischer Gebietsteile auf dem linken Weserufer an das oldenburgische Pferdezuchtgebiet vom 5. Februar 1924 (Brem. Gesetzbl. S. 70) verordnet der Senat:

Einzige Bestimmung

Das oldenburgische Gesetz vom 28. Juni 1924 für die Landesteile Oldenburg und Lübeck zur Abänderung des Pferdezuchtgesetzes vom 29. Mai 1923, Anlage, wird für das an das oldenburgische Pferdezuchtgebiet angegliederte Gebiet des bremischen Staates in Kraft gesetzt.

Anlage

Nr. 108 Gesetz für die Landesteile Oldenburg und Lübeck zur Abänderung des Pferdezuchtgesetzes vom 29. Mai 1923 Oldenburg, den 28. Juni 19241)

Fußnoten

1) wegen d. geringen Bedeutung nur mit Überschrift, Datum u. Fundstelle aufgenommen

Hinweis zum Quellenumfang: Der amtliche Gesetzestext ist enthalten; der Herausgeber lässt die bezeichneten Anlageninhalte aus: „wegen d. geringen Bedeutung nur mit Überschrift, Datum u. Fundstelle aufgenommen“

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