Verm/KatGBRHAÜtrAnO BR•Anordnung über die Übertragung von Aufgaben nach dem Vermessungs- und Katastergesetz auf das Vermessungsamt des Magistrats der Stadt Bremerhaven
Anordnung über die Übertragung von Aufgaben nach dem Vermessungs- und Katastergesetz auf das Vermessungsamt des Magistrats der Stadt Bremerhaven
Verm/KatGBRHAÜtrAnO BRVerm/KatGBRHAÜtrAnO BRLaw24.08.1971
Volltext
Anordnung über die Übertragung von Aufgaben nach dem Vermessungs- und Katastergesetz auf das Vermessungsamt des Magistrats der Stadt Bremerhaven Vom 24. August 1971
Zum 25.09.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Aufgrund des § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz) vom 29. April 1969 (Brem.GBl. S. 53-64-a-1) bestimmt der Senat:
Die Aufgaben der Landesvermessung und der Führung des Liegenschaftskatasters für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremerhaven und des Ortsteils Stadtbremisches Überseehafengebiet Bremerhaven werden mit Wirkung vom 1. Oktober 1971 auf das Vermessungsamt des Magistrats der Stadt Bremerhaven übertragen.
Beschlossen, Bremen, den 24. August 1971
Der Senat
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