Anordnung zur Durchführung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes

KgfEDAnO BRKgfEDAnO BRLaw01.11.1972

Volltext

Anordnung zur Durchführung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes Vom 24. Oktober 1972

Zum 25.09.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 27.06.2000 (Brem.GBl. S. 237)

Zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung ehemaliger deutscher Kriegsgefangener (Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz - KgfEG) in der Fassung Bekanntmachung vom 4. Februar 1987 (BGBl. I S. 506), bestimmt der Senat:

1. Zuständige oberste Landesbehörde ist für Abschnitt I - Entschädigung - der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales.

2. Diese Anordnung tritt am 1. November 1972 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung zur Durchführung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes vom 6. Oktober 1964 (Brem.GBl. S. 122 - 84-b-1) außer Kraft.

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