Gesetz zu dem Abkommen über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie Vom 2. November 1972

PolAwhDAbkG BEPolAwhDAbkG BELaw11.11.1972

Stand:letzte berücksichtigte Änderung: Art. 1 Abs. 2 aufgeh. durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.11.1994 (GVBl. S. 459)

Eingangsformel

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel I

Dem am 28. April 1972 unterzeichneten Abkommen über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel II

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

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