PolAwhDAbkG BE•Gesetz zu dem Abkommen über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie Vom 2. November 1972
Gesetz zu dem Abkommen über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie Vom 2. November 1972
PolAwhDAbkG BEPolAwhDAbkG BELaw11.11.1972
| Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: Art. 1 Abs. 2 aufgeh. durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.11.1994 (GVBl. S. 459) |
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Eingangsformel
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel I
Dem am 28. April 1972 unterzeichneten Abkommen über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel II
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
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