MedPrIAbkG BE•Gesetz zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische Prüfungsfragen Vom 16. Juli 1971
Gesetz zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische Prüfungsfragen Vom 16. Juli 1971
MedPrIAbkG BEMedPrIAbkG BELaw28.07.1971
Eingangsformel
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel I
Dem Abkommen vom 14. Oktober 1970 über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische Prüfungsfragen wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel II
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekanntzugeben.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.