Verordnung zu § 7 b des Gesetzes zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse von Personen, die am 8. Mai 1945 im öffentlichen Dienst standen oder versorgungsberechtigt waren, in der Fassung vom 26. April 1958Vom 20. Juni 1961

ÖD1945RVRegGDG§7V BEÖD1945RVRegGDG§7V BEOrdinance29.06.1961

Eingangsformel

Auf Grund des § 7 b Abs. 4 des Gesetzes zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse von Personen, die am 8. Mai 1945 im öffentlichen Dienst standen oder versorgungsberechtigt waren, in der Fassung vom 26. April 1958 (GVBl. S. 452) wird folgendes verordnet:

§ 1

Als Zeitpunkt, von dem an § 7 b Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse von Personen, die am 8. Mai 1945 im öffentlichen Dienst standen oder versorgungsberechtigt waren, in der Fassung vom 26. April 1958 auf die Berliner Verkehrs-Betriebe (BVG) - Eigenbetrieb von Berlin - Anwendung findet, wird der 1. Juli 1961 bestimmt.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

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