Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen auf dem Gebiet der Arbeitsgerichtsbarkeit Vom 9. November 1961

ArbGbErmÜV BEArbGbErmÜV BEOrdinance22.11.1961

Eingangsformel

Auf Grund des § 1 Satz 2 des Gesetzes über Rechtsverordnungen im Bereich der Gerichtsbarkeit vom 1. Juli 1960 (BGBl. I S. 481 / GVBl. S. 652) wird verordnet:

§ 1

Die dem Senat durch das Arbeitsgerichtsgesetz in Verbindung mit § 1 Satz 1 des Gesetzes über Rechtsverordnungen im Bereich der Gerichtsbarkeit vom 1. Juli 1960 erteilten Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen werden auf den Senator für Arbeit und Sozialwesen übertragen. Rechtsverordnungen nach § 14, § 15 Abs. 2, § 17 Abs. 3, § 33, § 34 Abs. 2 und § 35 Abs. 3 des Arbeitsgerichtsgesetzes sind im Einvernehmen mit dem Senator für Justiz zu erlassen.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

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