ArbGbErmÜV BE•Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen auf dem Gebiet der Arbeitsgerichtsbarkeit Vom 9. November 1961
Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen auf dem Gebiet der Arbeitsgerichtsbarkeit Vom 9. November 1961
ArbGbErmÜV BEArbGbErmÜV BEOrdinance22.11.1961
Eingangsformel
Auf Grund des § 1 Satz 2 des Gesetzes über Rechtsverordnungen im Bereich der Gerichtsbarkeit vom 1. Juli 1960 (BGBl. I S. 481 / GVBl. S. 652) wird verordnet:
§ 1
Die dem Senat durch das Arbeitsgerichtsgesetz in Verbindung mit § 1 Satz 1 des Gesetzes über Rechtsverordnungen im Bereich der Gerichtsbarkeit vom 1. Juli 1960 erteilten Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen werden auf den Senator für Arbeit und Sozialwesen übertragen. Rechtsverordnungen nach § 14, § 15 Abs. 2, § 17 Abs. 3, § 33, § 34 Abs. 2 und § 35 Abs. 3 des Arbeitsgerichtsgesetzes sind im Einvernehmen mit dem Senator für Justiz zu erlassen.
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
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