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BayVerwFachAngIHK•Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung Handwerksorganisation und Industrie- und Handwerkskammern vom 13. März 1981 (S. 647) (BayVerwFachAngIHK)
BayVerwFachAngIHKBayVerwFachAngIHKVerordnung01.01.1983
Ausfertigungsdatum: 1981-03-13
Fundstelle: GVBl. 1981 S. 78
Gliederungsnummer: BayRS 800-21-61-W
Auf Grund des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 des Gesetzes zur Ausführung des Berufsbildungsgesetzes1)BayRS 800-21-1-A
erläßt das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr folgende Verordnung:
Die Kenntnisse und Fertigkeiten nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten2)Nunmehr Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten, BGBl. FN 800-21-1-69
vom 2. Juli 1979 (BGBl. I S. 886) sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt werden.
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. März 1981 in Kraft3)Betrifft die ursprüngliche Fassung vom 13. März 1981 (GVBl. S. 78)
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