*Bekanntmachung, die standesamtliche Behandlung der Geburts- und Sterbefälle auf dem Bodensee betreffend vom 29. März 1880 i.d.berein.BayBS-F. (BayBS I S. 305) (BayStaBehGebBodBek)
BayStaBehGebBodBekBayStaBehGebBodBekBekanntmachung29.03.1880Originalquelle öffnen →
Ausfertigungsdatum: 1880-03-29
Gliederungsnummer: BayRS 03-2-I
Hinsichtlich der standesamtlichen Behandlung der auf dem Bodensee eintretenden Geburts- und Sterbefälle haben sich die Regierungen der Bodenseeuferstaaten über folgende Grundsätze verständigt:
Nachlaßangelegenheiten vorgegriffen werden. 4) Die gegenseitige Mitteilung der Zivilstandsurkunden über die auf dem Bodensee vorgekommenen Geburts- und Sterbefälle richtet sich nach den unter den Uferstaaten diesfalls bestehenden oder noch zu treffenden allgemeinen Verabredungen.
Vorstehendes wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Äußern
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