Gesetz zur Ergänzung des Reichssiedlungsgesetzes vom 4. Januar 1935 (S. 428) (BayReiSErgG)

BayReiSErgGBayReiSErgGGesetz01.01.1983

Ausfertigungsdatum: 1935-01-04

Gliederungsnummer: BayRS 2331-2-F

§ 8

Die Gebühren- und Steuerfreiheit nach § 29 des Reichssiedlungsgesetzes2)BayRS 2331-1-F, BGBl. FN 2331-1

gilt auch für die Fälle, in denen ein Grundstück im Weg der Zwangsversteigerung für Siedlungszwecke erworben wird.

§ 9 (kein Landesrecht)

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