Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über staatliche Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr vom 9. Juni 1953 (S. 176) (BayLRAuszGAV)

BayLRAuszGAVBayLRAuszGAVVerordnung01.10.1984

Ausfertigungsdatum: 1953-06-09

Fundstelle: GVBl. 1953 S. 78

Gliederungsnummer: BayRS 1132-2-1-S

Auf Grund des Art. 12 des Gesetzes über staatliche Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr1)BayRS 1132–2–S

erläßt die Bayerische Staatsregierung folgende Verordnung:

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.