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BayLRAuszGAV•Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über staatliche Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr vom 9. Juni 1953 (S. 176) (BayLRAuszGAV)
BayLRAuszGAVBayLRAuszGAVVerordnung01.10.1984
Ausfertigungsdatum: 1953-06-09
Fundstelle: GVBl. 1953 S. 78
Gliederungsnummer: BayRS 1132-2-1-S
Auf Grund des Art. 12 des Gesetzes über staatliche Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr1)BayRS 1132–2–S
erläßt die Bayerische Staatsregierung folgende Verordnung:
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